Donnerstag, 16. Februar 2012

Von Angebot und Nachfrage

© Kzenon
Im Studentenkeller Rostock gibt es eine schöne Tradition: Geburtstagskinder, die sich beim DJ ausweisen können, bekommen eine Flasche Sekt geschenkt. Eine nette Geste, die mancher Gast offenbar mit Rechten und Pflichten verbindet.

So auch am Mittwoch, als mir ein Gast seinen Ausweis vorlegte, dem ich entnehmen konnte, dass er bereits am Dienstag Geburtstag gehabt hatte. Mein freundlicher Hinweis darauf wurde mit Unverständnis quittiert. Der Keller habe schließlich am Dienstag nicht auf (was weder stimmt noch irgendetwas zur Sache tut). Selbst nach einer Diskussion von knapp fünf Minuten war der Gast überzeugt, dass ich ihm seinen wohlverdienten Geburtstagssekt vorenthalte.

Ein Einzelfall? Nein! Ich erinnere mich an einen Gast, dessen Geburtstag bereits mehr als eine Woche zurücklag. Er sei im Urlaub gewesen und könne sich seinen Sekt erst jetzt abholen.
Noch gar nicht lange her der Fall, dass jemand den Sekt für seine Freundin abholen wollte. Ich bemerkte, dass eben diese kurz zuvor bereits eine Flasche abgeholt habe. Schulterzucken. "Die ist alle."
Auch die Einlasser durften sich einmal sehr wundern, als ein potentieller Gast keinen Eintritt zahlen wollte. Er würde ohnehin nicht bleiben, sondern sich nur seinen Sekt abholen, um seinen Geburtstag anderswo zu feiern.

Ich warte noch auf denjenigen, der mehrere Jahre verhindert war und sich rückwirkend gleich entsprechend viele Flaschen abholen will. Vielleicht könnte der Studentenkeller auch die Möglichkeit einrichten, dass man gegen Angabe von Geburtsdatum und Adresse künftig jährlich seinen Geburtstagssekt zugesendet bekommt.

2 Kommentare:

  1. Meine Adresse ist: ...

    ;-)

    Manch einer nimmt das Nehmen leicht.
    LG, Fabiana

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    1. Dir würde ich die Flasche natürlich persönlich vorbeibringen. ;-)

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